Partnerbedingungen
Stand: 7. September 2026 — Version 1.1
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Partnerbedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm von Niklas Kreyenhagen – SKALR, Einzelunternehmen, Auf den Höfften 32, 49434 Neuenkirchen-Vörden (nachfolgend „SKALR“) durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Partner“). Eine Teilnahme von Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) und der Auftragsverarbeitungsvertrag von SKALR. Bei Widersprüchen gehen diese Partnerbedingungen für das Partnerverhältnis vor. Die §§ 4, 5, 7, 12 und 15 der AGB finden auf das Partnerverhältnis keine Anwendung; wo die AGB von „Partner“ sprechen, ist der Kunde von SKALR gemeint.
(3) Das Partnerprogramm ist von dem Empfehlungsprogramm für Kunden von SKALR (Kunden werben Kunden) unabhängig. Eine Teilnahme an beiden Programmen mit demselben Endkunden ist ausgeschlossen.
§ 2 Partnerkonto
(1) Die Teilnahme setzt eine Bewerbung und eine Freischaltung durch SKALR voraus. SKALR entscheidet frei über die Aufnahme. Die Freischaltung erfolgt durch einen persönlichen Einladungslink; mit der Registrierung über diesen Link erkennt der Partner diese Partnerbedingungen an.
(2) Das Partnerkonto ist kostenfrei. Es besteht keine Mindestabnahme, kein Mindestumsatz und keine Vertragslaufzeit. Das Partnerkonto umfasst ein Demo-Kontingent von 60 Sprachminuten, das zu Beginn jedes Kalendermonats auf diesen Stand aufgefüllt wird, sowie bis zu 3 Demo-Agenten zur Vorführung. Nicht genutzte Demo-Minuten werden nicht angesammelt; eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Demo-Nutzung ist auf die Vorführung gegenüber Interessenten beschränkt.
§ 3 Vertriebsgegenstand
(1) Gegenstand des Programms ist ausschließlich das „Anfragen-Paket“: Web Agent (Sprach- und Chat-Assistent auf der Website des Endkunden), Phone Agent (KI-Telefonassistent mit einer inkludierten Rufnummer), Terminbuchung und Postfach (E-Mail-Anfragen des Endkunden im Portal). Enthalten sind je Kalendermonat 1.000 Sprachminuten und 1.000 Chat-Nachrichten. Darüber hinaus gehende Sprachminuten werden mit 15 Cent je Minute, weitere Chat-Nachrichten mit 2 Cent je Nachricht und weitere Rufnummern mit 15 € je Monat berechnet. Minuten, in denen der Assistent ein Gespräch an einen Mitarbeiter des Endkunden weiterverbindet, zählen als Sprachminuten und werden nicht gesondert berechnet. Je Endkunde werden bis zu 5 gleichzeitige Anrufe angenommen. Der Assistent steht in 10 Sprachen und mit automatischer Spracherkennung zur Verfügung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Der Listenpreis des Pakets beträgt 99 € netto je Monat und Endkunde (nachfolgend „Listenpreis“). Weitere Leistungen von SKALR sind nicht Gegenstand des Programms.
§ 4 Modelle
Der Partner wählt je Endkunde bei der Anlage eines der folgenden Modelle:
(1) Empfehlen. Der Partner benennt SKALR einen Interessenten. Der Vertrag kommt zwischen SKALR und dem Endkunden durch Annahme eines Angebots von SKALR in Textform durch den Endkunden zustande; der Endkunde zahlt an SKALR. Der Partner erhält eine Provision nach § 5 auf die vom Endkunden an SKALR gezahlten Nettoentgelte (Grundgebühr, zusätzliche Sprachminuten und Chat-Nachrichten, weitere Rufnummern). Der Partner ist in diesem Modell Tippgeber: Er ist zu keiner Vermittlungs-, Einrichtungs- oder Betreuungstätigkeit verpflichtet, ist kein Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB und nicht bevollmächtigt, Erklärungen für SKALR abzugeben. Soweit der Partner auf Wunsch des Endkunden bei der Einrichtung mitwirkt und dabei Zugriff auf Daten des Endkunden erhält, handelt er als Unterauftragsverarbeiter von SKALR auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Weiterverkaufen. Der Partner bezieht das Paket von SKALR zum Einkaufspreis nach § 5 und schließt den Vertrag mit dem Endkunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Partner gestaltet seinen Endkundenpreis frei; der Listenpreis ist eine unverbindliche Empfehlung. Der Partner ist alleiniger Vertragspartner und Ansprechpartner des Endkunden. Datenschutzrechtlich ist der Endkunde Verantwortlicher, der Partner dessen Auftragsverarbeiter und SKALR Unterauftragsverarbeiter des Partners. Der Partner schließt mit dem Endkunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, holt dessen Genehmigung für die Einschaltung von SKALR und der in der Unterauftragsverarbeiter- Liste von SKALR genannten Dienstleister ein und weist dies SKALR auf Verlangen nach. SKALR stellt dem Partner hierfür eine Vorlage bereit.
(3) Ein Wechsel des Modells für einen bestehenden Endkunden ist zum Monatswechsel in Textform möglich.
§ 5 Vergütung und Stufen
(1) Es gelten zwei Stufen:
- Partner: 30 % — ab dem ersten Endkunden.
- Premium-Partner: 40 % — ab 20 aktiven Endkunden.
(2) Im Modell Empfehlen ist der Prozentsatz die Provision auf die Nettoentgelte nach § 4 Abs. 1. Im Modell Weiterverkaufen ergibt sich der Einkaufspreis aus dem Listenpreis abzüglich des Prozentsatzes; dasselbe gilt für zusätzliche Sprachminuten, Chat-Nachrichten und weitere Rufnummern.
(3) Aktiv ist ein Endkunde, dessen Paket am Abrechnungstag zu Beginn des Kalendermonats freigeschaltet ist. Beide Modelle zählen zusammen. Die Stufe wird an diesem Tag für den laufenden Monat neu bestimmt und gilt für alle Endkunden des Partners.
(4) Die Provision entsteht mit Zahlungseingang des Endkunden bei SKALR und läuft, solange der Endkunde zahlt und das Partnerkonto besteht. Für Beträge, die dem Endkunden erstattet werden oder die dieser nicht zahlt, entsteht keine Provision; bereits gutgeschriebene Beträge werden verrechnet.
§ 6 Abrechnung und Auszahlung
(1) Empfehlen. SKALR rechnet Provisionen monatlich nachträglich im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) ab. Der Partner stimmt dem Gutschriftverfahren zu, teilt SKALR seine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und erklärt, ob er Umsatzsteuer ausweist oder die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) anwendet; eine Änderung dieses Status zeigt er unverzüglich an. Für Partner mit Sitz im EU-Ausland gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG). Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein vom Partner benanntes Konto, sobald der gutgeschriebene Betrag mindestens 50 € erreicht; geringere Beträge werden in den Folgemonat vorgetragen.
(2) Weiterverkaufen. SKALR stellt dem Partner monatlich eine Sammelrechnung über alle im Vormonat aktiven Endkunden zum Einkaufspreis. Zahlungsziel sind 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei unstreitigem Zahlungsrückstand kann SKALR nach Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen die Leistungen für die betroffenen Endkunden aussetzen; Daten werden dabei nicht gelöscht, und die Leistungen werden binnen eines Werktags nach Zahlungseingang wieder aufgenommen. Auf Wunsch des Partners kann die Abrechnung der Endkunden alternativ über Stripe Connect erfolgen; dann gelten die Konditionen der AGB.
(3) Der Partner kann Abrechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform beanstanden.
§ 7 White-Label
(1) Der Partner darf die Leistungen des Pakets unter eigener Marke anbieten. SKALR liefert Web Agent und Chat ohne Herkunftshinweis aus und stellt das Endkundenportal sowie Benachrichtigungen mit Logo und Farbe des Partners bereit; der Versand von Benachrichtigungen erfolgt über eine neutrale Absenderadresse von SKALR.
(2) Unberührt bleiben gesetzliche Kennzeichnungspflichten, insbesondere die Kennzeichnung von KI-Systemen gegenüber Nutzern (Art. 50 KI-Verordnung) und datenschutzrechtliche Informationspflichten. Im Sinne der KI-Verordnung ist SKALR Anbieter (Art. 3 Nr. 3), der Partner Händler (Art. 3 Nr. 7) und der Endkunde Betreiber (Art. 3 Nr. 4). Der Partner darf die von SKALR bereitgestellten KI-Kennzeichnungen nicht entfernen und stellt sicher, dass seine Endkunden ihre Pflichten erfüllen.
(3) Je Assistent kann der Partner „Keine Datenspeicherung“ wählen. Dann werden Transkript, Aufnahme und Zusammenfassung weder bei SKALR noch beim Sprachdienstleister gespeichert; gespeichert bleiben Dauer, Status und Rufnummer für Abrechnung und Anrufliste. Funktionen, die auf Gesprächsinhalten beruhen (Anfragenliste, Betriebsgedächtnis, Anrufanalyse), stehen für diesen Assistenten nicht zur Verfügung.
§ 8 Schutz der Endkunden des Partners
(1) SKALR nimmt gegenüber Endkunden, die der Partner angelegt hat, keinen aktiven Vertriebskontakt auf, bietet ihnen keine eigenen Leistungen direkt an und wirbt sie nicht ab. Ausgenommen sind Kontakte, die zur Vertragserfüllung, aus rechtlichen Gründen oder auf ausdrücklichen Wunsch des Endkunden erforderlich sind.
(2) Der Endkunde entscheidet frei, ob er das Vertragsverhältnis fortsetzt. Endet die Teilnahme des Partners — gleich aus welchem Grund und von welcher Seite —, wirkt SKALR auf Wunsch des Partners an einer Übertragung der Endkunden zu einem vom Partner benannten anderen Partner mit, soweit der Endkunde zustimmt. Der Kundenschutz nach Abs. 1 gilt für zwölf Monate nach Beendigung fort.
§ 9 Pflichten des Partners
(1) Der Partner bewirbt die Leistungen wahrheitsgemäß, macht keine Einkommens- oder Erfolgsversprechen und keine Zusagen, die über die Leistungsbeschreibung hinausgehen. Der Partner handelt im eigenen Namen; er ist nicht bevollmächtigt, SKALR zu vertreten oder Erklärungen für SKALR abzugeben.
(2) Unzulässig sind unaufgeforderte Werbung ohne Einwilligung, irreführende Angaben zur Herkunft der Leistung, die Nutzung der Marke SKALR ohne Zustimmung sowie Selbstempfehlungen (Anlage eigener oder verbundener Unternehmen als Endkunde zur Erlangung von Provisionen).
(3) Im Modell Weiterverkaufen richtet der Partner die Agenten seiner Endkunden ein und ist deren Ansprechpartner. SKALR unterstützt den Partner; Supportleistungen gegenüber Endkunden des Partners erbringt SKALR nur über den Partner. Im Modell Empfehlen bestehen keine Betreuungspflichten des Partners (§ 4 Abs. 1).
§ 10 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Partner kann die Teilnahme jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform beenden. SKALR verzichtet auf die ordentliche Beendigung, solange der Partner mindestens einen aktiven Endkunden hat; im Übrigen kann SKALR mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende beenden. Das Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verstößen gegen § 9 vor.
(2) Mit Beendigung enden künftige Provisionsansprüche. Alle bis zur Beendigung entstandenen Provisionen werden unabhängig vom Mindestbetrag nach § 6 Abs. 1 mit der nächsten regulären Abrechnung ausgezahlt. Für Endkunden gilt § 8 Abs. 2.
§ 11 Änderungen
SKALR kann diese Bedingungen aus triftigem Grund — insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Technik oder des Leistungsumfangs — mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern. Die Prozentsätze nach § 5 und der Listenpreis nach § 3 Abs. 2 bleiben für Endkunden, die vor der Ankündigung angelegt wurden, zwölf Monate ab Ankündigung unverändert. Widerspricht der Partner nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist SKALR in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Partner, kann jede Seite die Teilnahme zum Wirksamwerden der Änderung beenden.
§ 12 Haftung
(1) SKALR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Summe der im vorangegangenen Kalenderjahr mit dem Partner abgerechneten Provisionen und Einkaufspreise, mindestens jedoch 5.000 €. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. § 11 Abs. 7 der AGB findet auf das Partnerverhältnis keine Anwendung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit der Partner Kaufmann ist, der Sitz von SKALR.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.