Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29. August 2026 — Version 2.1
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Niklas Kreyenhagen – SKALR, Einzelunternehmen, Auf den Höfften 32, 49434 Neuenkirchen-Vörden, Deutschland (nachfolgend „Anbieter” oder „SKALR”)
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde” oder „Partner”) über die Nutzung der unter skalr.app (sowie zugehöriger Subdomains und der mobilen Apps) bereitgestellten SaaS-Dienste.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen (z. B. ein individuelles Angebot in Textform) haben Vorrang vor diesen AGB. In Datenschutzfragen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) diesen AGB vor.
(5) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Vertragssprache ist Deutsch.
(6) Für Beratungs-, Einrichtungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen, die unabhängig von der laufenden Nutzung der Plattform erbracht werden, gelten gesonderte AGB Beratungsleistungen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) „Kunden-Input” sind sämtliche vom Kunden oder seinen Nutzern in die Plattform eingegebenen oder übermittelten Daten, Eingaben, Prompts, Agent-Konfigurationen, Anweisungen oder sonstigen Inhalte.
(2) „Kunden-Dokumente” sind sämtliche vom Kunden oder seinen Nutzern hochgeladenen, gespeicherten oder verarbeiteten Dokumente und Dateien (z. B. Wissensdokumente, Preislisten, E-Mail-Anhänge, Bilder und Logos).
(3) „Output” sind sämtliche durch die Plattform auf Grundlage des Kunden-Inputs und/oder der Kunden-Dokumente generierten Ergebnisse, insbesondere Antworten der Agents, Transkripte, Zusammenfassungen, Entwürfe, Auswertungen und Rechercheergebnisse.
(4) „Endkunde” ist ein Unternehmen, gegenüber dem der Kunde die Leistungen der Plattform – ggf. unter eigener Marke (White-Label) – einsetzt oder weitervermarktet. „Nutzer” sind natürliche Personen, die die Plattform über den Account des Kunden oder einen Endkunden-Zugang verwenden.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet als Software-as-a-Service (SaaS) eine Plattform zur Verfügung, die je nach gebuchtem Tarif bzw. gebuchten Modulen folgende Leistungen umfasst (nachfolgend zusammen „Leistungen”):
- Voice-Agent (Web & Telefon): KI-Sprachagent für die Website (Voice-Widget) sowie — soweit gebucht — telefonische Anrufannahme mit deutschen Stimmen, Qualifizierung und Terminbuchung.
- Chatbot-Widget: Einbettbares Chat-Widget für Websites, AI-basierte Antworten; kombinierbar mit dem Voice-Widget.
- SKALR GPT: Interner KI-Assistent im Kundenportal mit wählbaren Sprachmodellen, Zugriff auf hinterlegtes Betriebswissen sowie — soweit aktiviert — Anbindung an Postfach, Anfragen und Kontakte.
- Automationen: Vom Kunden aktivierbare, wiederkehrende Abläufe (Rezept-Katalog), einschließlich Anbindungen an Drittsysteme (z. B. Buchhaltungs- oder CRM-Software) auf Veranlassung des Kunden.
- Anfragen, Kontakte & Betriebsgedächtnis: Zentrale Erfassung von Anfragen über die angebundenen Kanäle, Kontaktverwaltung und kontaktbezogene Verlaufshistorie.
- Postfach-Anbindung: Anbindung eines bestehenden E-Mail-Postfachs des Kunden bzw. Endkunden (IMAP/SMTP) zum Empfang, zur Anzeige und zum Versand von E-Mails aus der Plattform.
- Review-Agent: Versand von Bewertungsanfragen an Kontakte des Endkunden sowie Unterstützung bei der Beantwortung von Online-Rezensionen.
- Lead-Finder: Recherche öffentlich verfügbarer Unternehmensdaten (Google Maps / Outscraper) zur Lead-Generierung.
- Booking-System: Terminverwaltung inklusive Kalender-Integration (z. B. Calendly) für Endkunden des Partners.
- Website-Builder: Bereitstellung und Hosting einfacher Websites für die Dauer des Vertrags (Miet- und Dienstleistung, kein Werkvertrag — siehe § 13 Abs. 6).
- Endkunden-Portal: White-Label-Zugang für die Endkunden des Partners, einschließlich Zugriff über die mobile App (iOS) mit Push-Benachrichtigungen.
- Empfehlungs-Programm: Provisionsbasierte Vermittlung weiterer Kunden (siehe § 12).
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif bzw. den gebuchten Modulen sowie den auf der Plattform veröffentlichten Leistungsbeschreibungen. Öffentliche Äußerungen und werbliche Darstellungen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie dar.
(3) Die Plattform verbleibt auf den Systemen des Anbieters bzw. seiner Subunternehmer; eine Datenverbindung zwischen diesen Systemen und der IT-Umgebung des Kunden über die bereitgestellten Schnittstellen hinaus wird nicht geschuldet.
(4) Beschaffenheit KI-generierter Ausgaben: Die Plattform setzt kommerziell verfügbare, generative KI-Modelle Dritter nach dem jeweiligen Stand der Technik ein (insbesondere Anthropic, OpenAI und Google, je nach gewähltem Modell ausgeführt über Amazon Bedrock in der EU oder über die Anbieter direkt). Es liegt in der technischen Natur solcher probabilistisch arbeitenden Modelle, dass sie im Einzelfall inhaltlich unzutreffende, unvollständige oder irreführende Ergebnisse liefern können („Halluzinationen”), ohne dass dies durch zumutbare Maßnahmen vollständig ausgeschlossen werden kann. Diese modellimmanente, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehleranfälligkeit ist Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit der Leistungen und stellt keinen Mangel dar.
(5) Absatz 4 gilt nicht für Fehler, die auf einer vom Anbieter zu vertretenden fehlerhaften Konfiguration, fehlerhaften Systemintegration, offensichtlich ungeeigneten Modellauswahl oder einer sonstigen vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen. Für solche Fehler gelten die allgemeinen Regelungen des § 11.
(6) Prüfpflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, Output vor jeder geschäftskritischen Verwendung eigenverantwortlich fachlich zu prüfen (Plausibilisierung). Insbesondere dürfen Angebote, rechtlich bindende Erklärungen oder Vertragsunterlagen nicht ungeprüft auf Basis des Outputs erstellt oder abgegeben werden. Unterlässt der Kunde die gebotene Prüfung, wird dies bei der Bemessung etwaiger Ansprüche nach § 254 BGB berücksichtigt.
(7) KI-System, kein menschlicher Gesprächspartner: Voice-Agent, Chatbot und SKALR GPT sind automatisierte KI-Systeme; Nutzer interagieren nicht mit einem Menschen. Die Systeme weisen hierauf zu Beginn der Interaktion hin. Ausgaben ersetzen keine professionelle Beratung (insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung). Nutzer sollen keine besonders sensiblen personenbezogenen Daten in die Systeme eingeben. Gespräche können gemäß der jeweils geltenden Datenschutzerklärung transkribiert werden.
(8) Der Kunde ist für Sicherungskopien seiner Kunden-Dokumente und des für ihn relevanten Outputs selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist; § 8 (Datenexport) bleibt unberührt.
§ 4 Vertragsschluss, Registrierung, Test- und Pilotphasen
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit Abschluss der Registrierung, Auswahl eines Tarifs und Abschluss des Zahlungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Accounts oder durch die erste Bereitstellung der Leistung durch den Anbieter zustande. Daneben kann der Vertrag durch Annahme eines vom Anbieter in Textform unterbreiteten individuellen Angebots zustande kommen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die über seinen Account durchgeführt werden, sofern er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
(5) Pro juristischer bzw. natürlicher Person ist grundsätzlich nur ein Account zulässig. Der Anbieter behält sich vor, Mehrfachregistrierungen zu sperren.
(6) Test- und Pilotphasen: Sofern eine kostenlose Test-, Demo- oder Pilotphase vereinbart wird, gelten hierfür vorrangig die Bestimmungen einer etwaigen gesonderten Vereinbarung. Eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Testzugänge zu sperren oder zu kündigen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, eine Mehrfachregistrierung oder eine Registrierung durch oder für Wettbewerber vorliegen.
§ 5 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Plattform veröffentlichten Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich — sofern nicht anders ausgewiesen — in Euro zzgl. etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann bei Leistungen an im EU-Ausland ansässige Unternehmer das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden.
(3) Das Preismodell kann folgende Komponenten umfassen:
- eine monatliche Grundgebühr je Tarif bzw. Modul (Subscription),
- nutzungsabhängige Entgelte (z. B. pro Telefon-Minute, pro Lead, pro Chat-Nachricht),
- ein vorausbezahltes Guthaben (Credits/Wallet), das gegen nutzungsabhängige Entgelte verrechnet wird,
- Entgelte für gebuchte Rufnummern gemäß der jeweils auf der Plattform veröffentlichten Preisliste,
- optionale Zusatzleistungen.
(4) Vorausbezahltes Guthaben wird ausschließlich gegen künftige nutzungsabhängige Entgelte verrechnet und nicht verzinst; eine Auszahlung in Geld erfolgt während der Vertragslaufzeit nicht. Kündigt der Anbieter den Vertrag ordentlich oder kündigt der Kunde berechtigt außerordentlich, wird nicht verbrauchtes Guthaben erstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die monatliche Grundgebühr wird im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum eingezogen; nutzungsabhängige Entgelte werden nach tatsächlichem Verbrauch für den jeweiligen Abrechnungszeitraum abgerechnet.
(6) Der Kunde ermächtigt den Anbieter, fällige Beträge über die hinterlegte Zahlungsmethode einzuziehen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen und die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
(7) Preisanpassungen: Der Anbieter behält sich vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums zu ändern. Der Kunde hat im Fall einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Änderung. Bestehende Early-Access-Konditionen (Grandfathering) bleiben hiervon unberührt, solange der Kunde keine Kündigung ausspricht und keine Tarif-Downgrades vornimmt.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist für sämtliche über seinen Account erzeugten, eingestellten und übermittelten Kundeninhalte verantwortlich (Kunden-Input, Kunden-Dokumente sowie Endkunden-Daten), insbesondere für deren Rechtmäßigkeit und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit ihrer Verarbeitung.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen nicht zu nutzen für:
- rechtswidrige, sitten- oder wettbewerbswidrige Zwecke,
- unerlaubte Telefonwerbung (§ 7 UWG), unerlaubte E-Mail-Werbung oder Spam,
- automatisierte Massenanrufe oder -nachrichten ohne vorherige Einwilligung der Empfänger,
- irreführende Angaben über die KI-Natur des Agenten gegenüber Anrufern und Chat-Nutzern (Transparenzpflicht),
- Inhalte, die Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen,
- nach der EU-KI-Verordnung (AI Act) verbotene Praktiken,
- Hochrisiko-Anwendungsfälle im Sinne des EU-AI-Acts ohne vorherige Abstimmung mit dem Anbieter in Textform,
- das Training eigener oder fremder KI-Modelle mit den vom Anbieter bereitgestellten Ausgaben, soweit dies diese AGB oder die Geschäftsbedingungen der Subunternehmer des Anbieters (insbesondere Anthropic, OpenAI, Google, Amazon Web Services) verletzt.
(3) Dem Kunden ist es darüber hinaus insbesondere untersagt,
- die Plattform Dritten als eigenständige Leistung anzubieten, zu vermieten oder unberechtigten Dritten Zugang zu verschaffen (die vertraglich vorgesehene White-Label-Nutzung gegenüber Endkunden bleibt unberührt),
- Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder unbefugten Zugang zu Systemen oder Daten zu erlangen (einschließlich Penetrationstests ohne vorherige Zustimmung des Anbieters),
- die Plattform zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering”); §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt,
- den Betrieb durch automatisierte Massenzugriffe, Überlastung oder vergleichbare Handlungen zu stören,
- Daten automatisiert auszulesen („Scraping”), sofern der Anbieter nicht zugestimmt hat,
- Schadsoftware hochzuladen oder zu verbreiten; Dateien sind vor dem Hochladen mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutz zu prüfen,
- die Plattform oder den Output zum Benchmarking oder zur Entwicklung konkurrierender Produkte oder KI-Modelle zu nutzen,
- Kennzeichen-, Urheber- oder Schutzrechtsvermerke zu entfernen oder zu verändern.
(4) Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür zuständig, Anrufer, Chat-Nutzer und Endkunden DSGVO-konform über den Einsatz eines KI-Agenten, die Transkription von Gesprächen sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren und — soweit erforderlich — deren Einwilligung einzuholen. Der Kunde ist zudem für die Erfüllung der ihn aufgrund seiner konkreten Rolle, insbesondere als Betreiber eines KI-Systems im Sinne des EU-AI-Acts, treffenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich.
(5) Bei Nutzung der Postfach-Anbindung sichert der Kunde zu, dass er zur Anbindung des jeweiligen Postfachs und zum Versand von E-Mails über dieses Postfach berechtigt ist.
(6) Der Kunde stellt dem Anbieter eine zustell- und abrufbare E-Mail-Adresse zur Verfügung und ist verpflichtet, Mitteilungen des Anbieters unter dieser Adresse zur Kenntnis zu nehmen. Funktionsausfälle oder Störungen sind dem Anbieter unverzüglich und möglichst präzise anzuzeigen; § 536c BGB gilt entsprechend.
(7) Der Kunde informiert seine Nutzer und Endkunden über die wesentlichen sie betreffenden Pflichten aus diesen AGB und stellt deren Einhaltung organisatorisch sicher.
(8) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Kunden, rechtswidrigen Kundeninhalten oder rechtswidrigem Kunden-Input beruhen, einschließlich der Kosten angemessener Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt sich bei der Rechtsverteidigung mit ihm ab.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft, soweit bei Vertragsschluss nichts Abweichendes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit mit einem monatlichen Abrechnungszeitraum.
(2) Der Vertrag kann vom Kunden jederzeit mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung kann im Dashboard oder per E-Mail an niklas@skalr.app erklärt werden.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei:
- erheblichem Verstoß gegen § 6,
- Zahlungsverzug trotz Mahnung,
- Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden,
- Missbrauch der Leistungen zum Schaden Dritter oder des Anbieters.
(5) Bei unentgeltlicher Nutzung (z. B. Test- oder Demo-Zugängen ohne Vergütung) ist der Anbieter zur jederzeitigen fristlosen Kündigung berechtigt.
(6) Nach Vertragsende werden die Leistungen eingestellt und der Account gesperrt. Für den Export von Daten gilt § 8; für über den Website-Builder bereitgestellte Websites gilt ergänzend § 13 Abs. 6 bis 8. Kundendaten werden entsprechend der Regelungen in der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag behandelt.
§ 8 Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung
(1) Bei Beendigung des Vertrags kann der Kunde wählen, ob er (a) zu einem Datenverarbeitungsdienst eines anderen Anbieters wechselt, (b) seine exportierbaren Daten auf eine eigene oder von ihm beauftragte IT-Infrastruktur überträgt oder (c) deren Löschung verlangt.
(2) Die für die Einleitung eines Anbieterwechsels geltende Kündigungs- oder Ankündigungsfrist entspricht der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist und überschreitet zwei (2) Monate nicht. Der verbindliche Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage. Ist der Wechsel innerhalb dieses Zeitraums aus technischen Gründen nicht durchführbar, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens über die Gründe und den erforderlichen alternativen Übergangszeitraum; dieser darf sieben (7) Monate nicht überschreiten. Der Kunde ist berechtigt, den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum zu verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessen hält; die Verlängerung ist dem Anbieter rechtzeitig vor Ablauf in Textform mitzuteilen.
(3) Während des Übergangszeitraums bleibt der Vertrag einschließlich der vereinbarten Vergütung anwendbar. Der Anbieter unterstützt den Wechsel in angemessenem Umfang durch die Bereitstellung der vorhandenen Exportfunktionen, der exportierbaren Daten sowie der zur Nutzung des Exports erforderlichen Informationen und sorgt während des Übergangszeitraums für angemessene Kontinuität und Sicherheit der vereinbarten Dienste. Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet der Anbieter insbesondere nicht: (a) die Auswahl oder Einrichtung eines Zielsystems, (b) die Anpassung an das Datenmodell eines anderen Anbieters, (c) den Import in ein Zielsystem, (d) die Entwicklung kundenspezifischer Schnittstellen oder Migrationstools, (e) die Herstellung einer funktionalen Gleichwertigkeit des Zielsystems. Zusätzliche Migrations-, Beratungs- oder Implementierungsleistungen können gesondert vereinbart und vergütet werden.
(4) Exportierbar sind folgende Kategorien, soweit sie im Rahmen der Nutzung durch den Kunden vorhanden sind:
- Kunden-Input und Kunden-Dokumente,
- Endkunden-, Kontakt-, Stamm- und Nutzerdaten,
- Anfragen (Leads) einschließlich Status- und Verlaufsinformationen,
- Gesprächstranskripte und Chat-Verläufe,
- hinterlegtes Betriebswissen und gespeicherte Gedächtnis-Einträge,
- Termin- und Buchungsdaten,
- vom Kunden eingebrachte Website-Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Firmendaten) im Sinne von § 13 Abs. 7,
- für den Kunden generierte Auswertungen und sonstige Outputs,
- die für die Zuordnung und weitere Nutzung dieser Daten erforderlichen fachlichen Metadaten (IDs, Statusinformationen, Zeitangaben, Zuordnungen).
(5) Nicht Gegenstand des Exports sind insbesondere: (a) die Plattform selbst, (b) Quell- und Objektcode, (c) die interne Datenbankarchitektur und anbieterinterne Datenmodelle, (d) Algorithmen, interne Prozesslogiken und Methoden, (e) anbieterinterne Systemprompts und KI-Konfigurationen, (f) das über den Website-Builder erzeugte Seitenergebnis (HTML, CSS, Struktur, Gestaltung) gemäß § 13 Abs. 6, (g) interne Sicherheits-, Berechtigungs-, Betriebs- und Analyseprotokolle sowie (h) sonstige Daten des Anbieters oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen. Der Anbieter stellt eine zur Interpretation der exportierten Daten erforderliche Beschreibung der Exportdateien und Felder bereit; ein Anspruch auf Offenlegung interner Systeme entsteht hieraus nicht. Der Ausschluss interner Anbieterbestandteile lässt die Verpflichtung zur Bereitstellung der nach Absatz 4 exportierbaren Daten unberührt.
(6) Tabellarische Daten werden grundsätzlich als CSV-Dateien oder in einem anderen strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt; Kunden-Dokumente im ursprünglichen oder einem anderen gängigen Dateiformat. Die Bereitstellung kann gebündelt, insbesondere als ZIP-Archiv, erfolgen.
(7) Nach Vertragsende werden die exportierbaren Daten für weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereitgehalten; ein Anspruch auf produktive Nutzung der Plattform besteht in diesem Abrufzeitraum nicht. Nach Ablauf des Abrufzeitraums werden die Daten nach Maßgabe des AVV gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder abweichende Vereinbarung besteht.
(8) Bis einschließlich 11. Januar 2027 kann der Anbieter für gesetzlich geschuldete Wechselmaßnahmen ein Entgelt bis zur Höhe der ihm unmittelbar durch den konkreten Wechsel entstehenden Kosten berechnen. Ab dem 12. Januar 2027 werden für gesetzlich geschuldete Wechselmaßnahmen keine Wechselentgelte erhoben. Standardentgelte, vereinbarte Vergütungen für die Vertragslaufzeit und zulässige Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
(9) Informationen über die verfügbaren Export- und Wechselverfahren, Formate und bekannten technischen Einschränkungen stellt der Anbieter dauerhaft im Export- und Wechselregister sowie auf Anfrage an niklas@skalr.app bereit.
(10) Die Absätze 1 bis 9 gelten nicht für zeitlich begrenzte und nicht als Vollversion bereitgestellte Test- oder Demo-Zugänge, soweit diese nach den gesetzlichen Bestimmungen von den Wechselpflichten ausgenommen sind.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Modellwechsel
(1) Der Anbieter stellt die Leistungen im Rahmen einer angestrebten Verfügbarkeit von 99% im Monatsmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit (SLA) wird nur vereinbart, wenn dies ausdrücklich in Textform erfolgt. Bei unentgeltlicher Nutzung wird keine Mindestverfügbarkeit garantiert.
(2) Ausgenommen von der Verfügbarkeit sind:
- angekündigte Wartungsarbeiten,
- Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (insbesondere höhere Gewalt) sowie Ausfälle von Subunternehmern (z. B. Twilio, Retell, Anthropic, OpenAI, Google, Amazon Web Services, Stripe, Supabase, Vercel), soweit sie auch bei sorgfältiger Auswahl und Überwachung des Subunternehmers für den Anbieter nicht vermeidbar waren,
- vom Kunden zu vertretende Beeinträchtigungen.
(3) Der Anbieter informiert über planbare Wartungsarbeiten angemessen im Voraus; notfallbedingte Eingriffe sind jederzeit zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren, wenn (a) zwingende technische Gründe dies erfordern, (b) konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung bestehen oder (c) der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.
(4) Wechsel von KI-Modellen und -Anbietern: Der Anbieter ist berechtigt, die eingesetzten KI-Modell-Anbieter und -Modelle zu wechseln, sofern dies der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Leistungsqualität dient. Bei Ausfall oder erheblicher Störung eines KI-Anbieters darf der Anbieter ohne Vorankündigung vorübergehend auf ein funktional gleichwertiges Ersatzmodell umstellen. Einen dauerhaften Wechsel des Modell-Anbieters kündigt der Anbieter mindestens vier (4) Wochen im Voraus in Textform an. Führt ein dauerhafter Wechsel zu einer wesentlichen Verschlechterung des Leistungsumfangs, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Wechsels zu. Das datenschutzrechtliche Verfahren für neue Subunternehmer nach dem AVV bleibt unberührt.
(5) Höhere Gewalt: Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Epidemien und Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik und Aussperrung) ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer und in dem Umfang der Verhinderung von diesen Pflichten befreit. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform.
§ 10 Subunternehmer und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter setzt zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer ein, insbesondere:
- Infrastruktur/Hosting: Vercel Inc., Supabase Inc. (Datenbank in der EU-Region Frankfurt).
- Telefonie: Twilio Ireland Limited, Retell AI Inc.
- KI-Modelle: Anthropic PBC, OpenAI OpCo, LLC und Google Ireland Limited; Ausführung je nach gewähltem Modell über Amazon Web Services EMEA SARL (Amazon Bedrock, Region Frankfurt) oder über die Anbieter direkt.
- Zahlungsabwicklung: Stripe Payments Europe, Ltd.
- E-Mail-Versand: Resend, Inc.
- Kalender-Integration: Calendly, LLC.
- Lead-Recherche: Outscraper Ltd.
- Benachrichtigungen: Apple (Push-Dienste der iOS-App), Meta/WhatsApp (soweit aktiviert).
- Monitoring: Sentry (Functional Software, Inc.).
(2) Die jeweils aktuelle und vollständige Liste ergibt sich aus der Liste der Unterauftragsverarbeiter; sie ist zugleich Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
(3) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Er wird dem Kunden vor Vertragsschluss unter skalr.app/avv in speicherbarer Form bereitgestellt und wird mit Vertragsschluss Vertragsbestandteil; eine gezeichnete Fassung wird auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
(4) Der Kunde stimmt der Einschaltung der vorstehend genannten Subunternehmer ausdrücklich zu. Der Anbieter informiert über den Wechsel oder die Hinzunahme weiterer Subunternehmer mit angemessener Vorlaufzeit und räumt dem Kunden ein Widerspruchsrecht aus wichtigem Grund ein.
(5) Kein KI-Training mit Kundendaten: Kunden-Input und Kunden-Dokumente werden vom Anbieter und seinen Subunternehmern nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet, es sei denn, dies wird ausdrücklich gesondert vereinbart.
§ 11 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in diesen Fällen insgesamt auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor Schadenseintritt an den Anbieter gezahlten Entgelte begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Eine verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(5) KI-Ausgaben: Für die modellimmanente, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehleranfälligkeit generativer KI-Ergebnisse nach § 3 Abs. 4 haftet der Anbieter nicht, da insoweit bereits kein Mangel vorliegt. Unberührt bleibt die Haftung nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 für Fehler, die auf einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen (§ 3 Abs. 5). Dem Kunden obliegt die Kontrolle der KI-Ausgaben vor geschäftskritischer Verwendung (§ 3 Abs. 6).
(6) Keine Gewähr für Lead-Qualität oder Konversion: Der Anbieter schuldet die technische Bereitstellung der Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Anzahl qualifizierter Termine, Abschlussquote, Umsatzsteigerung).
(7) Bei unentgeltlicher Nutzung ist die Haftung für Fehler der Plattform — außer in den Fällen des Absatzes 1 — ausgeschlossen.
(8) Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Empfehlungs-Programm
(1) Der Anbieter betreibt ein Empfehlungs-Programm ausschließlich für aktive, zahlende Bestandskunden. Wirbt ein Kunde über seinen persönlichen Empfehlungs-Link einen neuen zahlenden Kunden, erhält er 20 % von dessen monatlicher Netto-Abogebühr (ausgenommen Wallet-Aufladungen und Nutzungsgebühren). Die Provision wird vorrangig als Rabatt auf die eigene monatliche Aborechnung des Werbers verrechnet; ein etwaiger Überschuss kann ab einem Mindestbetrag von 50 € ausgezahlt werden. Der geworbene Kunde erhält einen Rabatt von 20 % auf seinen ersten Monat. Einzelheiten ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen auf skalr.app/affiliates.
(2) Der Provisionsanspruch entsteht mit tatsächlichem Zahlungseingang beim Anbieter und wird erst nach Ablauf von 30 Tagen ab Zahlungseingang verrechnungs- bzw. auszahlungsfähig (Sicherheitsfrist für etwaige Rückerstattungen oder Chargebacks; ein vertragliches Rückgaberecht wird hierdurch nicht begründet). Bei Rückerstattung oder Chargeback entfällt der Provisionsanspruch rückwirkend bzw. wird zurückgebucht.
(3) Die Teilnahme setzt ein aktives, zahlendes Abonnement des Werbers voraus. Endet dieses, entfällt der Anspruch auf weitere Provisionen; bereits verdientes und ausgereiftes Guthaben bleibt auszahlbar.
(4) Cash-Auszahlungen erfolgen an gewerbliche Kunden im Wege des Gutschriftverfahrens (§ 14 Abs. 2 UStG); etwaige Umsatzsteuer ist vom Empfänger abzuführen. Die Auszahlung setzt die Einrichtung eines Auszahlungskontos (Stripe Connect) voraus.
(5) Unzulässig sind insbesondere: Self-Referrals, irreführende Werbung, markenrechtsverletzende Keyword-Werbung, Spam sowie jede Form von Cookie-Stuffing. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Programm und zum Verfall offener Provisionen.
§ 13 Nutzungsrechte und Content
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Leistungen ein. An der Plattform einschließlich Software, Datenbanken, Datenmodell, KI-Konfigurationen, Konzepten und Dokumentation verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter.
(2) An den Kundeninhalten (Kunden-Input, Kunden-Dokumente, Anruftranskripte, Website-Inhalte des Kunden) verbleiben sämtliche Rechte beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, zeitlich auf die Vertragsdauer und den Zweck der Leistungserbringung beschränktes Recht zur Verarbeitung dieser Inhalte ein. Der Anbieter und seine Subunternehmer verwenden Kundeninhalte ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und räumen Dritten keine Rechte daran ein (§ 10 Abs. 5).
(3) Nutzungsrechte am Output: Soweit an dem Output Rechte des Anbieters entstehen, räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, den Output für seine internen Geschäftszwecke sowie für die Leistungserbringung gegenüber seinen Endkunden zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Eine darüber hinausgehende eigenständige kommerzielle Verwertung des Outputs als eigenständiges Produkt gegenüber Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(3a) Website-Erfassung zur Agent-Konfiguration: Der Kunde gestattet dem Anbieter, die vom Kunden im Rahmen der Plattform angegebene oder ihm zugeordnete Website (einschließlich Unterseiten) automatisiert öffentlich abzurufen, deren Quelltext zu analysieren und daraus geschäftsrelevante Inhalte (z. B. Firmenname, Leistungen, Preise, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Logo-URL, Markenfarbe) zu extrahieren. Diese Daten dienen ausschließlich der Konfiguration und Anzeige des Agents sowie der Vorschau-Funktionen (Live-Vorschau-Screenshots) im Kunden-Portal. Eine Wiederveröffentlichung der erfassten Bilddateien (z. B. Galerie-Fotos) durch den Anbieter erfolgt nicht. Der Kunde sichert zu, dass er an den von ihm bereitgestellten Website-Inhalten die erforderlichen Rechte hält.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte oder aggregierte Nutzungsdaten zur Verbesserung der Plattform, zur Qualitätssicherung und zu statistischen Zwecken zu verwenden. Personenbezogene Daten werden hiervon nicht erfasst.
(5) Der Kunde darf die Plattform unter eigener Marke (White-Label) gegenüber seinen Endkunden einsetzen, soweit der gewählte Tarif dies vorsieht.
(6) Website-Builder — Rechte und Vertragsende: Die über den Website-Builder erstellte Website wird dem Kunden als zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Miet- und Dienstleistung bereitgestellt; ein Werkerfolg wird nicht geschuldet. Sämtliche Rechte am Builder, den Vorlagen, dem Rendering- und Hosting-System sowie am daraus erzeugten Seitenergebnis (HTML, CSS, Struktur, Gestaltung) stehen dem Anbieter zu. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Mit Vertragsende wird die Website abgeschaltet; ein Anspruch auf Herausgabe, Übertragung oder Weiterbetrieb des Seitenergebnisses besteht nicht.
(7) Inhalte und Domain des Kunden: Unberührt von Absatz 6 bleiben die Rechte des Kunden an den von ihm eingebrachten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Firmendaten) nach Absatz 2 sowie an einer von ihm gehaltenen Domain. Der Kunde kann diese Inhalte nach Vertragsende uneingeschränkt anderweitig verwenden; der Anbieter nutzt sie nach Vertragsende nicht weiter. Ein etwaiges Einrichtungsentgelt vergütet die Konfiguration und Inbetriebnahme, nicht die Herstellung eines übertragbaren Werks.
(8) Karenzphase nach Kündigung: Der Anbieter kann die Website nach Vertragsende für einen Übergangszeitraum von bis zu dreißig (30) Tagen erreichbar halten, um dem Kunden eine Reaktivierung zu ermöglichen. In dieser Zeit erfasste Anfragen und Kontaktdaten werden für den Kunden gespeichert und ihm bei Reaktivierung des Vertrags zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf die Karenzphase besteht nicht; sie kann jederzeit beendet werden.
§ 14 Know-how, Weiterentwicklung und Produktisierung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, das beim Betrieb der Plattform und bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden gewonnene allgemeine Wissen, Erfahrungswissen, Ideen, Funktionsprinzipien, Methoden, Prozesslogiken, Workflows, Automatisierungsansätze und technische oder organisatorische Konzepte für eigene Leistungen und Produkte sowie für Leistungen gegenüber anderen Kunden zu verwenden, weiterzuentwickeln und zu vermarkten — einschließlich der Aufnahme entsprechender Funktionen in die Plattform. Dies gilt auch, wenn solche Ansätze im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erstmals entwickelt, erkannt, konkretisiert oder erprobt wurden.
(2) Absatz 1 berechtigt den Anbieter nicht zur Übernahme oder Veröffentlichung personenbezogener Daten, vertraulicher Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder identifizierbarer kundenspezifischer Inhalte. Konkrete Kundeninhalte und kundenspezifische Konfigurationen werden nicht unverändert in Produkte oder Leistungen für Dritte übernommen; § 10 Abs. 5 (kein KI-Training mit Kundendaten) und § 13 Abs. 4 (nur anonymisierte bzw. aggregierte Nutzungsdaten) bleiben unberührt.
(3) Aus der Verwendung oder Weiterentwicklung des allgemeinen Erfahrungswissens entstehen dem Kunden keine Vergütungs-, Beteiligungs-, Miturheber-, Mitinhaber- oder sonstigen Ansprüche. Exklusive Rechte des Kunden an Methoden, Prozessen, Workflows, Funktionsprinzipien oder daraus entwickelten Funktionen entstehen nur aufgrund einer ausdrücklichen Individualvereinbarung in Textform.
§ 15 Beta-, Test- und Early-Access-Leistungen
(1) Einzelne Funktionen können als Beta-, Test- oder Early-Access-Version gekennzeichnet bereitgestellt werden. Für diese Funktionen gilt eine eingeschränkte Gewährleistung; sie werden „as is” zur Verfügung gestellt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Beta-Leistungen jederzeit einzustellen, zu ändern oder in eine kostenpflichtige Regelleistung zu überführen.
(3) Kunden, die vor offiziellem Marktstart Vertragspartner wurden („Early-Access-Partner”), behalten die bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen, solange sie das Abonnement ununterbrochen fortführen und keine Tarif-Downgrades vornehmen (Grandfathering).
§ 16 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse (§ 2 GeschGehG) der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden. Die Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie, solange das Geschäftsgeheimnis besteht.
(2) Nicht erfasst sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die die Partei bereits vor Mitteilung kannte oder die ihr rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden.
(3) Eine gesondert geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geht dieser Regelung vor.
§ 17 Veröffentlichung zu Referenzzwecken
(1) Der Kunde räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche und unentgeltliche Recht ein, den Namen, die Firma, das Unternehmenskennzeichen und das Logo des Kunden sowie die Tatsache und den allgemeinen Gegenstand der Zusammenarbeit zu Referenzzwecken zu verwenden.
(2) Die Referenznutzung ist insbesondere auf der Website des Anbieters, in Präsentationen, Angebots- und Vertriebsunterlagen, auf Unternehmensprofilen in sozialen Netzwerken sowie in vergleichbaren geschäftlichen Kommunikationsmitteln zulässig.
(3) Die Referenznutzung darf auch nach Beendigung der Zusammenarbeit als wahrheitsgemäße historische Referenz fortgeführt werden. Nach Vertragsbeendigung darf jedoch nicht der unzutreffende Eindruck vermittelt werden, dass die Geschäftsbeziehung weiterhin besteht.
(4) Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten, konkrete Projektergebnisse, Testimonials, Fotos, Videos oder detaillierte Case Studies werden nur veröffentlicht, soweit dies gesondert vereinbart oder mit dem Kunden abgestimmt wurde.
(5) Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Abweichende Vereinbarungen (z. B. eine Geheimhaltungsvereinbarung) gehen dieser Regelung vor.
§ 18 Änderungen von Leistungen und AGB
(1) Der Anbieter darf die Leistungen ändern, (a) wenn dies zur Anpassung an geltendes Recht oder behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungen erforderlich ist, (b) bei technischen oder prozessualen Veränderungen ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden oder (c) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft ist; darüber hinaus, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Keine Leistungsänderungen sind insbesondere Änderungen der grafischen Gestaltung, der Anordnung von Funktionen oder von Funktionsbezeichnungen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aus triftigen Gründen (insbesondere Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen oder Leistungsänderungen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(3) Die geplanten Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(4) Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs besteht das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fort. Der Anbieter behält sich in diesem Fall das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 7 Abs. 3 vor.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort für alle Leistungen ist — unter denselben Voraussetzungen — der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Die Abtretung einzelner Ansprüche aus dem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.
(6) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(7) Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Hinweis
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall wird empfohlen. Bei Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich bitte an niklas@skalr.app.